Seit November 2012 wird das Mittagessen am Röka für alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte vor Ort frisch gekocht. Bei der Schulverpflegung wird viel Wert auf eine überwiegend regionale sowie saisonale Produktauswahl in bester Qualität gelegt – das schmeckt man nicht nur, sondern sieht es auch! Das war und ist das Erfolgsrezept der Schulverpflegung am Röka: appetitlich angerichtete Speisen in angenehmer Atmosphäre, freundliches Personal und Mitsprache für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte. Neben der aktiven Beteiligung im Mensabeirat können Wünsche, Lob und Kritik auch in der feedback-Box rückgemeldet werden.

Die Vorbestellung des Mittagessens erfolgt über das System MensaMax. Bei Problemen mit MensaMax wenden Sie sich bitte an die Kreisverwaltung.

Die Bestellung des Essens muss immer bis zum Donnerstag der Vorwoche erfolgen. Wenn Ihr Kind kurzfristig erkrankt, beachten Sie bitte die Anleitung im folgenden Pdf-Dokument zur Krankmeldung in MensaMax.

  

Wie kann ich / mein Kind am Mittagessen teilnehmen?

  • Um am Mittagessen teilnehmen zu können, muss von der Kreisverwaltung ein Zugang für den Essensteilnehmer eingerichtet werden. Die Zugangsdaten erhalten Sie dann in der Regel über die Schule. Bitte wenden Sie sich bei Problemen mit dem Zugang an Frau Link von der Kreisverwaltung.
  • Vor der Bestellung muss das von der Kreisverwaltung geführte Essenskonto "aufgeladen" werden, am besten durch Überweisung bzw. einen Dauerauftrag. Die Kontodaten finden Sie in dem Schreiben mit den Zugangsdaten. Sie sind auch in MensaMax hinterlegt. Bitte beachten Sie, dass es abhängig von Ihrer Bank ein paar Tage dauern kann, bis das Geld auf dem Essenskonto eingeht. Notfalls ist auch eine Bareinzahlung bei der Kreisverwaltung möglich.
  • Das Essen muss immer bis zum Donnerstag der Vorwoche um 24:00 Uhr, bestellt werden, da für frisches Essen entsprechende Vorlaufzeiten nötig sind. Danach ist keine Bestellung oder Abbestellung (außer im Krankheitsfall) mehr möglich.

Anleitung zum „Abbestellen“ des Mittagessens im Krankheitsfall / bei Beurlaubung

Bei Krankheit, Arzttermin oder genehmigter Beurlaubung kann der Essenspreis von der Kreisverwaltung gutgeschrieben werden. Dafür müssen Sie die beiden folgenden Dinge tun:

  • In MensaMax krank melden: Melden Sie sich im Vorbestellsystem (Adresse: https://login.mensaonline.de, nicht in der App) mit Ihren Benutzerdaten an und gehen Sie unter „Meine Daten“ → „Meine Benutzerdaten“ auf „Krankmeldungen“.
    Tragen Sie in dem Formular den Start- und Endtag der Krankmeldung bzw. der Beurlaubung und einen Grund ein („krank“ oder "beurlaubt" genügt) und klicken Sie auf Speichern. Den Punkt „Anhang hochladen“ können Sie ignorieren.
  • Im Sekretariat krank melden: Rufen Sie bis spätestens 7:45 Uhr im Sekretariat an und melden Sie Ihr Kind krank. Weisen Sie bitte von sich aus darauf hin, dass Essen vorbestellt wurde. Die Sekretärinnen bestätigen dann die Krankmeldung in MensaMax und die Kreisverwaltung erstattet den Essenspreis.

 Nur wenn Sie sich bzw. Ihr Kind sowohl online als auch im Sekretariat rechtzeitig abgemeldet haben, kann der Essenspreis erstattet werden.