iPad-Projekt
Wir am Röka sehen gleichermaßen die Chancen und Risiken der Digitalisierung und verstehen es als unseren Auftrag, unsere Schülerinnen und Schüler für einen erfolgreichen Umgang mit den Herausforderungen der digitalen Welt zu wappnen. Mit Beschluss der Gesamtkonferenz wird das Röka deshalb mit Beginn des Schuljahres 2025/26 in der neunten Klasse verstärkt auf iPads als Werkzeug im Unterricht setzen, die von Eltern / Erziehungsberechtigten angeschafft werden müssen.
Fragen zur Festlegung auf Apple-Geräte und zu ihrem Einsatz
Das Kollegium hat sich dafür ausgesprochen, dass das Schulprofil der Geräte vom Kreis administriert werden soll. Dies wird vom Kreis nur bei Apple-Geräten angeboten. Außerdem wird aus didaktischen und unterrichtspraktischen Gründen gewünscht, dass die Schüler ein möglichst einheitliches System verwenden. Die iPads erlauben auch ein gutes Classroom Management durch die native Classroom App, um z.B. Arbeitsmaterialien zu verteilen und einzuholen, oder um die Bildschirme der SuS zu spiegeln und so möglichen Missbrauch der Geräte einzuschränken.
Die Administration durch den Kreis ermöglicht es, dass in der Schule ein Schulprofil verwendet wird, bei dem nur die in der Schule zugelassenen Apps verwendet werden können. Außerdem kann der Kreis sicherstellen, dass alle Geräte auf einem aktuellen / auf gleichem Stand sind, aber auch, dass auf allen Geräten die Apps, die für den Unterricht benötigt werden, installiert sind.
- "Arbeitsblätter" können digital verteilt werden
- Verwendung interaktiver Übungen
- Schneller Zugriff auf unsere Lernplattform Moodle und andere digitale Medien (GeoGebra, Bettermarks, Simulationen, Lernapps, Lernvideos etc.)
- Erstellen von eigenen Videos und Audiodateien / Podcasts
- Internet-Recherche
- Office-Programme
- Messwerterfassung
- Digitale Schulbücher
- Heftersatz (bzw. bietet die App GoodNotes diverse Möglichkeiten, die weit über eine "normale Heftführung" hinausgehen)
- ...
Ja. Diese wird zu Beginn des Schuljahres erfolgen. In der Einführung wird es um die grundlegende Bedingung des iPads, aber auch z.B. um die verschiedenen Möglichkeiten der Datensicherung gehen.
Fragen zum Kauf der Geräte und zur Ausleihe
Den Link zum Shop und das benötigte Passwort entnehmen Sie bitte dem Elternbrief.
Ja.
Falls Sie (wie empfohlen) die Versicherung über den Shop der ACS-Group abschließen möchten, werden Sie einen Vertrag mit WERTGARANTIE abschließen. Informationen über den Versicherungsschutz finden Sie im Shop bzw. hier.
Ja. Dabei ist zu beachten, dass es Tablets von Apple sein müssen, die nicht älter als zwei Jahre sein sollten. Außerdem müssen die Geräte für die Verwaltung durch den Kreis eine "DEP-Registrierung" erhalten, die beim Shop-Anbieter ACS-Group kostenpflichtig beauftragt werden muss. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an den Shop-Betreiber.
Für die Registrierung der privaten Geräte verlangt die ACS-Group eine Gebühr von 30,90 €. Hinzu kommen noch Versandkosten für den Hin- und Rückversand.
Falls sie sich entscheiden, dass ihr Gerät mit der Sammelbestellung aller anderen Geräten zurück zur Schule geschickt werden soll, sparen sie die Lieferkosten der Rücksendung. Teilen Sie diesen Wunsch ggf. direkt dem Shop-Anbieter mit.
Falls sie sich entscheiden, dass ihr Gerät mit der Sammelbestellung aller anderen Geräten zurück zur Schule geschickt werden soll, sparen sie die Lieferkosten der Rücksendung. Teilen Sie diesen Wunsch ggf. direkt dem Shop-Anbieter mit.
Die Schülerinnen und Schüler, die an der kostenlosen Schulbuchausleihe teilnehmen, können ein kostenloses Ausleihgerät vom Schulträger erhalten.
Familien, die nicht an der kostenlosen Schulbuchausleihe teilnehmen, aber dennoch Unterstützung benötigen, wenden Sich bitte an den Förderverein der Schule oder an die Schulleitung.
Familien, die nicht an der kostenlosen Schulbuchausleihe teilnehmen, aber dennoch Unterstützung benötigen, wenden Sich bitte an den Förderverein der Schule oder an die Schulleitung.
Ja. Es wird eine Abfrage des Bedarfs nach Ausleihgeräten geben.
Es gibt ein 14-tägiges Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag ab Lieferung der Geräte. Dieses gilt auch im Fall einer 0 %-Finanzierung. Nehmen Sie in diesem Fall bitte direkt Kontakt mit dem Händler auf.
Nach Möglichkeit werden wir Ihr Kind mit einem schuleigenen Gerät für kurze Zeit ausstatten können. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an die Klassenleitung ihres Kindes.
Fragen zur privaten Nutzung, zum Datenschutz und zur Datensicherung
Ja! Das Gerät wird ein „Schulprofil“ haben, das nur aktiv ist, wenn es sich in der Schule befindet (die Erkennung funktioniert über GPS oder das Einwählen in das schuleigene WLAN). Das Schulprofil schränkt z.B. die Möglichkeit ein, beliebige Apps zu installieren.
Außerhalb der Schule gibt es keine Einschränkungen bei der Gerätenutzung, und es kann selbstverständlich mit einer privaten Apple-ID für private Zwecke verwendet werden.
Außerhalb der Schule gibt es keine Einschränkungen bei der Gerätenutzung, und es kann selbstverständlich mit einer privaten Apple-ID für private Zwecke verwendet werden.
Nein, die Mitarbeiter des Kreises haben keinen Zugriff auf die Daten! Sie können lediglich sehen, welche Apps installiert sind.
Im Falle eines Verlustes des Geräts kann die Kreisverwaltung es über die GPS-Daten orten.
Im Falle eines Verlustes des Geräts kann die Kreisverwaltung es über die GPS-Daten orten.
Eine einfache Möglichkeit ist es, die Daten in einer Cloud zu speichern. Dies kann z.B. die iCloud von Apple oder eine von anderen (kommerziellen) Anbietern (GoogleDrive, Amazon Cloud, Dropbox etc.) sein.
Das Mediengeld, das sie jedes Schuljahr bezahlen, wird unter anderem dafür verwendet, dass der Kreis allen Schülern Office 365 DSVGO-konform zur Verfügung stellt. Darin ist auch die Cloud OneDrive enthalten.
Eine weitere Möglichkeit wäre auch, die Daten über ein externes Speichermedium (z.B. USB-Stick) zu sichern.
Das Mediengeld, das sie jedes Schuljahr bezahlen, wird unter anderem dafür verwendet, dass der Kreis allen Schülern Office 365 DSVGO-konform zur Verfügung stellt. Darin ist auch die Cloud OneDrive enthalten.
Eine weitere Möglichkeit wäre auch, die Daten über ein externes Speichermedium (z.B. USB-Stick) zu sichern.
Fragen zu digitalen Schulbüchern und zur Schulbuchausleihe
Die Nutzung von digitalen Büchern auf den iPads spart Gewicht im Ranzen und hat darüber hinaus auch häufig praktische Vorteile im Unterricht. So können z.B. Texte markiert und kommentiert werden, was in ausgeliehenen Printbüchern nicht erlaubt ist.
In vielen Fächern ist allerdings der Verzicht auf das Printbuch derzeit nicht zulässig, da wir wegen der Schulbuchausleihe bei der Neueinführung von Büchern (und der Umstieg auf eine rein digitale Lizenz ist eine solche) an „Ausleihzyklen" gebunden sind. So können einjährige Bücher erst drei Jahre nach ihrer Einführung und zwei oder dreijährige Bücher erst nach sechs Jahren geändert werden.
In vielen Fächern ist allerdings der Verzicht auf das Printbuch derzeit nicht zulässig, da wir wegen der Schulbuchausleihe bei der Neueinführung von Büchern (und der Umstieg auf eine rein digitale Lizenz ist eine solche) an „Ausleihzyklen" gebunden sind. So können einjährige Bücher erst drei Jahre nach ihrer Einführung und zwei oder dreijährige Bücher erst nach sechs Jahren geändert werden.
Die digitalen Bücher (PrintPlus und rein digitale Lizenzen), die über die digitale Schulbuchausleihe bezogen werden, werden über das Digitale Bücherregal im Schulcampus bereitgestellt.
Ja.