Seit dem 1. März 2020 gilt das Masernschutzgesetz. Das Gesetz sieht auch vor, dass alle Schüler*innen ihre Immunität gegen Masern nachweisen müssen. Bei Minderjährigen sind die Eltern bzw. Sorgeberechtigten verpflichtet, der Schule den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Orientierungsstufe
Die Anmeldung für die 5. Klasse am Gymnasium am Römerkastell findet am 17. bis 19. Februar 2021 statt.
Mi, Do: 14:30 bis 17:30 Uhr
Fr: 14:00 bis 16:00 Uhr
Der Anmeldebogen wird derzeit aktualisiert. Sie können ihn demnächst entweder vorab herunterladen und ausgefüllt mitbringen oder Sie erhalten ihn am Anmeldetag und füllen ihn in der Schule aus.
Falls Sie Ihr Kind für den Ganztagsbetrieb anmelden möchten, finden Sie hier den Anmeldebogen zur GTS.
Bitte nicht vergessen:
- Stammbuch oder Geburtsurkunde (Original + Kopie)
- das von der Grundschule übergebene Formular
- letztes Halbjahres-Zeugnis (Original + Kopie)
- Nachweis über den Masernimpfschutz
- Antrag auf Lernmittelfreiheit (falls Antragsberechtigung besteht)
Da es um Ihr Kind und seine zukünftige Schulzeit am Röka geht und wir Ihr Kind gerne kennen lernen möchten, bitten wir Sie, Ihre Tochter / Ihren Sohn auf jeden Fall mitzubringen.
Falls Sie vorab Fragen haben, können Sie uns auch telefonisch erreichen: 0671-66464 (Sekretariat).
Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,
anbei finden Sie wichtige Formulare, die Sie möglichst ausgefüllt und ausgedruckt zur Anmeldung Ihres Kindes an unserer Schule im Februar mitbringen:
Einwilligungen (Fotos veröffentlichen, Erstellen einer Klassenliste, elternnachricht.de)
Vollmacht für die Anmeldung (falls nötig)
Anleitung zum Lesen des Impfausweises
Vorlage: Ärztliche Bescheinigung
Bei den Informationsveranstaltungen vor der Anmeldung zur 5. Klasse werden uns häufig ähnliche Fragen gestellt. Hier finden Sie diese mit unseren Antworten dazu.
Allgemeine Fragen:
einen kleinen Aufpreis für “Spontanesser”, die das Aktionsgericht ohne Vorbestellung kaufen.
Fragen zur Anmeldung zur 5. Klasse:
Wie die Anmeldung unter verschärften Coronabedingungen stattfinden kann, ist zur Zeit noch in der Planung.
Wichtig: Manchmal können wir bestimmte Wünsche aus organisatorischen Gründen nicht berücksichtigen. Wir bitten diesbezüglich um Ihr Verständnis.
Fragen zum Bilingualen Unterricht:
Fragen zur Ganztagsschule:
Zum anderen können in manchen Arbeitsgemeinschaften Kostenbeteiligungen erhoben werden, die aber auch von ggf. teilnehmenden Halbtagsschülern bezahlt werden müssen.
Eine grundsätzliche Gebühr für die Teilnahme an der Ganztagsschule gibt es nicht.