Häufig gestellte Fragen zur Anmeldung am Röka

Bei den Informationsveranstaltungen vor der Anmeldung zur 5. Klasse werden uns häufig ähnliche Fragen gestellt. Hier finden Sie diese mit unseren Antworten dazu.

Allgemeine Fragen:

Entsprechend unserem Leitbild ist uns das soziale Lernen am Röka besonders wichtig. Einblicke erhalten Sie auf der Internetseite unserer Schule zum Sozialen Lernen
Die Schüler*innen, die gerne Paten werden möchten, werden in der 9. Klasse geschult und sind in der 10. Klasse, wenn unsere neuen Fünftklässler*innen an die Schule kommen. Sie sind dann übrigens nicht nur die Paten einer Klasse, sondern auch ausgebildete Streitschlichter. So können viele Streitigkeiten zwischen den Schüler*innen und auf Augenhöhe geklärt werden, ohne dass Lehrer eingreifen müssten.
Am Röka findet z. Zt. Herkunftssprachenunterricht (HSU) in Arabisch, Russisch und Türkisch statt. Wir haben z. Zt. auch Schüler*innen, die den HSU in Polnisch, Kurdisch und Portugiesisch besuchen, auch in Bad Kreuznach, aber an einer anderen Schule. Die ADD prüft jedes Jahr, an welchen Standorten sie welche Sprache anbieten kann. Bei Interesse sollte man das Kind anmelden (also auch in anderen als den o. g. Sprachen). Ob ein Kurs angeboten werden kann, hängt u. a. von der Verfügbarkeit von Lehrkräften ab. Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind an der weiterführenden Schule den HSU besucht, müssen Sie für Ihr Kind mit den Anmeldeunterlagen für die Schule auch das entsprechende Anmeldeformular für den HSU abgeben. Eine spätere Anmeldung für Klasse 5 (z. B. Anfang des neuen Schuljahres) ist nicht möglich, weil die Planung für das kommende Schuljahr dann schon längst abgeschlossen ist. Die Anmeldung zum HSU ist verbindlich.
Wir bemühen uns darum, den bei uns stattfindenden HSU in den Ganztagsbetrieb zu integrieren. D. h. wenn Ihr Kind für den Ganztag und für HSU angemeldet ist, findet der HSU Arabisch, Russisch und Türkisch für die jüngeren Schüler*innen in der Zeit bis 16 Uhr parallel zu GTS-Angeboten statt.
Auf dem Bildungsserver finden Sie weitere Informationen zum HSU unter https://migration.bildung-rp.de/herkunftssprachen-unterricht-hsu.html. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Challe: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..
Es gibt ein Smartphoneverbot für die Sekundarstufe I (5.-10. Klasse) Für die Oberstufe gibt es besondere Regeln. In unserer Hausordnung finden Sie unter 1.5 den Passus zur Handynutzung.
Uneingeschränkt, ja! Es kostet ca. 4,- € für alle Schüler*innen (GTS und HTS) bei Vorbestellung und
einen kleinen Aufpreis für “Spontanesser”, die das Aktionsgericht ohne Vorbestellung kaufen.
Eine Hausaufgabenbetreuung außerhalb des Ganztagsbetriebs ist vom Land Rheinland-Pfalz nicht vorgesehen.
Nein, leider nicht, da die Finanzierung über das Ganztagsbudget läuft.
Grundsätzlich leider nicht, da die Finanzierung über das Ganztagsbudget läuft. Je nach freien Kapazitäten kann es in besonderen Fällen aber Ausnahmen geben.

Fragen zur Anmeldung zur 5. Klasse:

Wir nehmen uns für Sie und Ihr Kind Zeit für ein persönliches Gespräch, in dem wir uns gegenseitig kennenlernen. Wenn wir danach der Meinung sind, dass das Röka die richtige Schule für Ihr Kind ist, ist nach Erledigung der Formalitäten Ihr Kind am Röka aufgenommen, falls nicht noch “Verschiebungen” notwendig sind, vgl. Frage nach sicherem Schulplatz.
Hier finden Sie die nötigen Informationen.
Bei der Anmeldung haben die Kinder die Möglichkeit, drei Freunde anzugeben, mit denen sie in einer Klasse sein möchten. Wir versuchen, diese Wünsche - so gut es geht – zu erfüllen. Ein weiteres Kriterium ist für uns die gleichmäßige Zuweisung der Ganztagsschüler und Halbtagsschüler, da wir aus pädagogischen Gründen keine reinen Halbtags- oder Ganztagsklassen haben. Auch versuchen wir Kinder nach bestimmten Wohnorten in eine Klasse aufzunehmen, um einen gemeinsamen Schulweg oder gemeinsame Freizeitaktivitäten zu ermöglichen.
Wichtig: Manchmal können wir bestimmte Wünsche aus organisatorischen Gründen nicht berücksichtigen. Wir bitten diesbezüglich um Ihr Verständnis.
Im erwähnten Gespräch bei der Anmeldung versuchen wir einen Gesamteindruck Ihres Kindes mit Blick auf „Gymnasialfähigkeit“ zu bekommen. Dazu zählen neben dem persönlichen Eindruck natürlich der in den Zeugnissen dokumentierte Leistungsstand, die dortigen Anmerkungen zur allgemeinen Leistungsbereitschaft und natürlich auch die Empfehlung der Grundschule.
Grundsätzlich gibt es keine Höchstzahl bei den aufzunehmenden Kindern und damit auch keine für die 5. Klassen. Allerdings kann es aufgrund anderer Bestimmungen (vgl. Frage nach sicherem Schulplatz) zu einer Begrenzung der Klassenzahl kommen.
Mit sehr großer Wahrscheinlichkeit, ja! In der Vergangenheit ist es vereinzelt zu Verschiebungen einzelner Schüler*innen an ein anderes Kreuznacher Gymnasium gekommen – auch zu uns hin – da die Gesamtzahl aller Anmeldungen zur 5. Klasse im Stadtgebiet die Anzahl aller 5. Klassen im Stadtgebiet vorgibt. Daran kann kein Kreuznacher Gymnasium etwas ändern. Je nach Anmeldezahlen an den einzelnen Schulen kann damit eine Schule gezwungen sein, Schüler*innen an ein anderes Gymnasium zu überweisen, um die vorgegebene Gesamtklassenzahl einzuhalten. Für diesen Fall wird Ihre “zweite Wahl” bei der Anmeldung bereits abgefragt.

Fragen zum Bilingualen Unterricht:

Nein, die Entscheidung erfolgt gegen Ende der 6. Klasse und gilt ab Beginn der 7. Klasse.
Ja. Bereits bei Elternsprechtagen und Gesprächen in Klasse 6 wird das Thema besprochen. Am Ende von Klasse 6 wird zunächst der Eltern/Schüler*innen-Wille schriftlich abgefragt, dann entscheidet die Konferenz aller in der Klasse unterrichtenden LehrerInnen auf Vorschlag von Klassen- und Englischlehrer*in über die Aufnahme in den Bili-Zweig.

Fragen zur Ganztagsschule:

Bisher konnten bei der Anmeldung zur 5. Klasse immer alle Wünsche nach Ganztagsplätzen erfüllt werden. Falls die Kapazitäten einmal nicht ausreichen sollten, werden (natürlich nach Rücksprache mit Ihnen) die Kinder mit dringendem Bedarf an einem Ganztagsplatz bevorzugt.
Zum einen die für das Mittagessen: viermal wöchentlich ca. 4,- €. Bei gewährter, amtlicher Unterstützung liegt der Eigenanteil bei 1,- € pro Essen.
Zum anderen können in manchen Arbeitsgemeinschaften Kostenbeteiligungen erhoben werden, die aber auch von ggf. teilnehmenden Halbtagsschülern bezahlt werden müssen.
Eine grundsätzliche Gebühr für die Teilnahme an der Ganztagsschule gibt es nicht.