Testpflicht ab Montag, 26.04.2021

Auch an unserer Schule gilt ab dem obengenannten Datum eine allgemeine Testpflicht. Ihr Kind darf nur noch am Unterricht in der Schule teilnehmen, wenn es zweimal in der Woche auf das Corona-Virus getestet wurde. Bis auf Weiteres gibt es hierfür zwei Möglichkeiten: Teilnahme an den kostenlosen Selbsttests in der Schule – wie bislang – oder die Vorlage eines aktuellen Testnachweises aus einer anerkannten Teststation oder aus einer Arztpraxis. Am Freitag, 23.04., wurde hierzu eine ausführlichere Elternnachricht per Mail an alle Eltern und Sorgeberechtigte verschickt. Das Elternschreiben des Bildungsministeriums finden Sie hier.