Allgemeines

 

Wandertage und Klassenfahrten

Alle an der Schule beteiligten Gruppen, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer*innen und Eltern sind aufgefordert, bei der Planung und Gestaltung, Durchführung und Auswertung von Wandertagen und Fahrten mitzuwirken.

Von Lehrer*innen organisierte und/oder beaufsichtigte Fahrten und Veranstaltungen während der Unterrichtszeit tragen dem pädagogischen Auftrag und der erzieherischen Verantwortung von Schule Rechnung.

 

Wandertage

Zweck: Förderung der Klassengemeinschaft

Erwandern, Erleben, Erfahren der Heimat und benachbarter Landschaften, um deren Natur, Kulturgeschichte, Wirtschaft, Umwelt und soziale Verhältnisse zu erkunden und kennen zu lernen.

Wandertage und andere Aktivitäten sollen abwechslungsreich gestaltet und zusammen mit den Schüler*innen und ggf. Eltern gut vorbereitet sein:
z. B. - Wanderungen mit wechselnden Zielen
       - Fahrradtouren
       - Stadtbesichtigungen (Rallye)
       - Museumsbesuche

Fahrten in Vergnügungsparks sind nicht zulässig.

 

Klassenfahrten

Klassen-/Kursfahrten finden in den Stufen 5, evtl. 7, 9 und in 12 statt.

Die Reisekosten müssen beinhalten:
- Unterkunft
- mindestens Halbpension (in der 5. und 9. Klasse Vollpension)
- alle Fahrtkosten
- alle Eintrittsgelder

Wegen der problematischen Verkehrssituation vor der Schule sollte die An- und Abreise der Busse möglichst auf der Pfingstwiese stattfinden und so organisiert sein, dass das Bringen und Abholen der Kinder durch die Eltern möglich ist.

Im Bus muss für alle Schüler*innen ein Sitzplatz vorhanden sein.

Die Fahrten sollten so geplant sein, dass die aktive Teilnahme allen Schüler*innen möglich ist.

Schüler*innen der Oberstufe sollten dazu angeregt werden, einen eigenen finanziellen Beitrag zur Fahrt zu leisten (Ansparen in der Klassenkasse, gemeinsame Aktionen).

 

Orientierungsstufe:

In der Einführungswoche zu Beginn der 5. Klasse als „Kennenlern-Fahrt“:

Unterbringung: Jugendherberge
Ziele: Regionale Umgebung
Päd. Ausrichtung: „Kennenlernen“ /Aufbau der Klassengemeinschaft /Sozialkompetenzen
Dauer: 3 Tage


Termin: möglichst in der Woche vor den Herbstferien (Mittwoch – Freitag)

 

Sekundarstufe I:

Die Klassenfahrt wird in der 9. Klasse durchgeführt:

Unterbringung: Jugendherberge, oder vergleichbar
Ziele: möglichst in Deutschland*
Päd. Ausrichtung: Unterschiedliche Schwerpunkte nach Maßgabe der Klassenleitung in Absprache mit der jeweiligen Klasse möglich
Dauer: 4 - 5 Tage

 

 

Sekundarstufe II:

Die Kursfahrt wird in der MSS 12 in den Stammkursen durchgeführt:

Ziele: Deutschland; EU*
Päd. Ausrichtung: die Schwerpunkte orientieren sich an Inhalten des betreffenden Stammkursfaches 
immer (auch) pädagogische Ausrichtung
Unterbringung: Jugendherbergen oder vergleichbare einfache Hotels
Dauer: max. 1 Woche

 

Es sind nach Möglichkeit kostengünstige Fahrten anzustreben. Die finanziellen Höchstgrenzen sind unbedingt einzuhalten. Bei Überschreitung bis zu 10 % kann dies durch den Schulleiter genehmigt werden, ansonsten ist eine vorherige Zustimmung durch den Schulelternbeirat notwendig.

* siehe:
Richtlinien für Schulfahrten
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Frauen und Jugend vom 04. Nov. 2005
(9421 A- Tgb. Nr. 1383/05)