Information der Kreisverwaltung zur Schülerbeförderung während der Schulschließung

Folgendes teilte uns die Kreisverwaltung heute (16.12.20) mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,

für die Zeit vom 4.1.2021 bis (vorerst) 15.1.2021 haben wir vom Verkehrsministerium folgende Regelung zur Schülerbeförderung erhalten.

Zwischen dem 4.1. und dem 15.1. findet mit wenigen Ausnahmen nur Fernunterricht statt. Aufgrund der Erfahrungen aus dem ersten Lockdown und der damaligen Nutzung von Betreuungsangeboten kann auf Ferienfahrplan umgestellt werden. Eventuelle problematische Einzelfälle sind pragmatisch vor Ort zu lösen.

Dies bedeutet:

Die ÖPNV-Fahrten erfolgen nur nach (eingeschränktem) Ferienfahrplan (diese Fahrten können aber natürlich von Schüler/innen mit ÖPNV-Fahrkarten genutzt werden). Schulbusfahrten erfolgen keine.

Bei Notbetreuungen müssen die Eltern die Beförderung privat organisieren.

Evt. problematische Einzelfälle bitten wir uns [-> Kreisverwaltung] zu melden. Wir werden versuchen eine pragmatische Lösung zu finden.

Anmerkung: Die Kreisverwaltung ist in der Zeit vom 24.12.2020 – 03.01.2020 geschlossen.