Schulsozialarbeit während der Schulschließung
Liebe SchülerInnen, Sorgeberechtige und Kollegium des Gymnasiums am Römerkastell,
auch in dieser ungewöhnlichen Zeit hat die Schulsozialarbeit ein offenes Ohr für eure/Ihre Probleme und Anliegen.
Aufgrund der Empfehlungen, den persönlichen Kontakt auf das absolut Notwendigste zu beschränken, bin ich ab dem 04.01.2021 nur per Email und telefonisch auf Diensthandy für euch/Sie von Montag bis Donnerstag von 8.00 – 13.00 Uhr erreichbar.
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Diensthandy: 015142201731
Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit euch/Ihnen.
Liebe Grüße und gute Gesundheit!
Halyna Merker
Röka knackt die 1000er-Marke beim Amnesty-Briefmarathon
Zum Abschluss dieses sehr ungewöhnlichen Jahres 2020 darf das Röka noch eine gute Nachricht überbringen und einen neuen Rekord vermelden:
Erstmals ist es der Schulgemeinschaft gelungen, beim jährlich stattfindenden Briefmarathon von Amnesty International die 1000er-Marke sehr deutlich zu überschreiten!
Information der Kreisverwaltung zur Schülerbeförderung während der Schulschließung
Folgendes teilte uns die Kreisverwaltung heute (16.12.20) mit:
Sehr geehrte Damen und Herren,
für die Zeit vom 4.1.2021 bis (vorerst) 15.1.2021 haben wir vom Verkehrsministerium folgende Regelung zur Schülerbeförderung erhalten.
Zwischen dem 4.1. und dem 15.1. findet mit wenigen Ausnahmen nur Fernunterricht statt. Aufgrund der Erfahrungen aus dem ersten Lockdown und der damaligen Nutzung von Betreuungsangeboten kann auf Ferienfahrplan umgestellt werden. Eventuelle problematische Einzelfälle sind pragmatisch vor Ort zu lösen.
Dies bedeutet:
Die ÖPNV-Fahrten erfolgen nur nach (eingeschränktem) Ferienfahrplan (diese Fahrten können aber natürlich von Schüler/innen mit ÖPNV-Fahrkarten genutzt werden). Schulbusfahrten erfolgen keine.
Bei Notbetreuungen müssen die Eltern die Beförderung privat organisieren.
Evt. problematische Einzelfälle bitten wir uns [-> Kreisverwaltung] zu melden. Wir werden versuchen eine pragmatische Lösung zu finden.
Anmerkung: Die Kreisverwaltung ist in der Zeit vom 24.12.2020 – 03.01.2020 geschlossen.
Shutdown ab 16. Dezember: Öffentliches Leben fährt herunter – auch an unserer Schule
Mit den Maßnahmen ab Mittwoch beziehen wir uns auf die Seite corona.rlp.de:
In den Schulen wird die Präsenzpflicht vom 16. bis 18. Dezember 2020 aufgehoben. Dies bedeutet: Alle Schülerinnen und Schüler können und sollten zuhause bleiben. Das ist sinnvoll, damit die Kinder vor den Feiertagen Kontakte reduzieren. Im Notfall bieten wir auch für diese Tage eine Betreuung an.
Fernunterricht muss in diesen drei Tagen nicht stattfinden.
Für die Zeit nach den Ferien gilt:
- In den Wochen vom 4. bis zum 15. Januar 2021 findet in allen Schularten ausschließlich Fernunterricht statt.
- Die Abiturprüfungen werden an den geplanten Tagen stattfinden.
- Die Schulen bieten Notbetreuung für Schüler und Schülerinnen bis zur Klassenstufe 7 an. Die Anmeldung hierzu erfolgt per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mit Angabe der benötigten Betreuungszeiten.
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung für Montag, 4.1.21 bis spätestens Dienstag, 22.12.20 um 11 Uhr erfolgt sein muss, da das Sekretariat danach nicht mehr geöffnet ist und auch E-Mails erst wieder am 4.1.21 bearbeitet werden können. Danach muss die Anmeldung immer bis spätestens 12 Uhr am Werktag vor dem ersten Betreuungstag bei uns eingehen. - Für die Kinder, die nachmittags in der Schule betreut werden müssen, gibt es vorerst keine Lunchpakete seitens der Mensa. Bite geben Sie Ihren Kindern entsprechend Verpflegung mit.
Über elternnachricht.de haben alle Eltern differenziertere Informationen mit weiteren Einzelheiten zum Fernunterricht und zur Anmeldung für die Notbetreuung erhalten.
Heute erreichte uns außerdem folgende Mitteilung des Kreises zur Schülerbeförderung:
Die Schülerbeförderung wird ab Mittwoch den 16.12. – Freitag den 18.12.2020 normal durchgeführt (ÖPNV und freigestellte Schülerverkehre). Dies betrifft die morgendlichen Hinfahrten sowie die Rückfahrten nach Schulende ca. 13.00 Uhr an Grundschulen sowie nach der 6. Stunde an weiterführenden Schulen.
Eine Abholung vor 13.00 Uhr oder z.B. bei einer Nachmittagsbetreuung ist privat zu organisieren.